
TRGS 519 – Asbest
(1) Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung.
Der Hebegurt wird in eine Schlaufe gelegt und direkt mit dem Sackgewebe vernäht.
Da die Platten in der Regel schmaler sind wie der Plattenbag, wird die Seitenwand beim Anheben immer gestreckt! (1.)
Hierbei reißt nicht nur das Gewebe, sondern auch die Naht des Hebegurtes auf. (2.)
Das nun entstandene Sicherheitsrisiko kann lebensgefährliche Unfälle verursachen!
Im günstigsten Fall treten hier “nur“ die gefährlichen Asbestfasern aus.
Die Konstruktion trennt den DESA Plattenbag in Verpackung (1.) und Hebezeug. (2.)
Die Tragfähigkeit des Plattenbags wird im Vergleich zum Big Bag nicht über die Gewebestärke beeinflusst, sondern über die Konstruktion, Breite und Vernähung des Hebegurtes.
Der 7,5 cm breite Hebegurt bedeutet eine zusätzliche Sicherheitsreserve gegenüber dem 4,5 cm schmalen Hebegurt.
So können in der Praxis mehrere Plattenbags übereinander angehoben werden.
Der in eine Schlaufe gelegte Hebegurt wird in sich vernäht und lediglich mit einer Naht am Gewebe fixiert.
Beim DESA Plattenbag werden so die aufgezeigten Sicherheitsrisiken des Standard Plattenbags beseitigt.
(1) Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung.
Asbest erkennen Wurde ein Gebäude oder Dach zwischen 1900 und 1993 errichtet, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass Asbest verbaut
(1) Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (siehe Nummer 2.3), bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.” – TRGS 519 S.1 (Ausgabe 2008)